Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand 1.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung der im Angebot der nWoW new World of Work e.Gen. (im Folgenden nWoW genannt) bezeichneten Leistungen durch nWoW in dem Umfang, wie er in diesem Vertrag niedergelegt ist. 1.2 Im Rahmen des Vertragsgegenstands führt nWoW die erforder-lichen Arbeiten eigenverantwortlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen aus. § 2 Ausführung 2.1 nWoW erbringt die vereinbarten Leistungen in fachgerechter Art und Weise unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik sowie allgemein anerkannter Methoden und Verfahren. 2.2 nWoW darf vertragliche Verpflichtungen durch Dritte erfüllen lassen. nWoW steht dabei für deren Leistungen wie für eigenes Verhalten ein. § 3 Mitwirkungspflichten des Kunden 3.1 Der Kunde verpflichtet sich, nWoW neben den in der Anlage zu diesem Vertrag festgelegten Mitwirkungshandlungen kostenlos jede Unterstützung zu gewähren, die für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. § 4 Vertraulichkeit 4.1 Informationen und Unterlagen, die der Kunde gemäß diesem Vertrag nWoW zur Verfügung stellt, wird nWoW vertraulich behandeln. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Informationen werden nur zur Durchführung des Auftrags genutzt und nach Beendigung des Auftrags zurückgegeben oder vernichtet. § 5 Vergütung, Rechnungsstellung 5.1 Die im Vertrag festgelegten Honorarsätze für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, basieren auf einem Achtstundentag bei fünf Arbeitstagen je Woche. Die Reisezeit gilt als Arbeitszeit. 5.2 Der Kunde trägt die Kosten für Spesen und An- und Abreisen der im Projekt eingesetzten Personen, wie vertraglich im Einzelnen geregelt. 5.3 Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. § 6 Verzug 6.1 Kommt der Kunde um mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug, ist nWoW zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 11 dieses Vertrags. Gerät nWoW mit der Leistungserbringung in Verzug, so hat der Kunde nur dann das Recht, Schadensersatz zu fordern, wenn der Verzug auf einer mindestens grob fahrlässigen Vertragsverletzung von nWoW, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. § 7 Nutzungsrechte, Urheberrecht 7.1 Der Kunde darf die Ergebnisse aller von nWoW erbrachten Leistungen nur für eigene betriebliche Zwecke unter den definierten Rahmenbedingungen nutzen. Die Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Genehmigung von nWoW. Die Urheber- und Verwertungsrechte an den Leistungen verbleiben bei nWpW. § 8 Abnahme 8.1 Die Leistung gilt als vorbehaltlos abgenommen, wenn der Kunde diese nicht gegenüber der Geschäftsleitung der nWoW innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Übergabe schriftlich unter detaillierter Angabe der Mängel anzeigt. |
§ 9 Gewährleistung 9.1 Der Kunde muss einen eventuellen Gewährleistungsanspruch unverzüglich, spätestens binnen vier Wochen nach Kenntnis des Mangels, schriftlich der nWoW -Geschäftsleitung anzeigen. § 10 Haftung 10.1 nWoW haftet über die Regelungen des § 9 hinaus nur für Schäden, die durch nWoW, nWoW -Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter oder sonstige Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. 10.2 Die Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen. 10.3 Die Haftung ist ferner ausgeschlossen für dem Kunden entgangenen Gewinn, beim Kunden nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden. 10.4 Die Ansprüche gegen nWoW verjähren nach sechs Monaten. § 11 Vertragsdauer, Kündigung 11.1 Dieser Vertrag wird mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam. Er gilt für die in diesem Vertrag festgelegte Laufzeit. 11.2 Der Kunde und nWoW können den Vertrag vor der Erbringung der vereinbarten Leistung nur aus wichtigem Grund kündigen. 11.3 Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, so hat nWoW Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen. 11.4 Ist die vorzeitige Lösung der Vertragsbeziehungen vom Kunden zu vertreten, erhält nWoW über die unter Ziffer 11.3 erwähnten Vergütungen hinaus einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 % des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts. Darüber hinausgehende Ansprüche von nWoW bleiben hiervon unberührt. § 12 Schriftform 12.1 Der vorliegende Vertrag einschließlich seiner Anlage enthält alle Regelungen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Frühere Vereinbarungen und Festlegungen verlieren mit dem Wirksamwerden dieses Vertrages ihre Gültigkeit. 12.2 Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Kündigungen sind der jeweils anderen Partei per eingeschriebenen Brief zuzustellen. Im Inland versandte Briefe gelten als am dritten Tag nach ihrer Absendung zugegangen. § 13 Rechteübertragung 13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne oder die gesamten Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von nWoW auf Dritte zu übertragen. 13.2 Für im Zuge der Leistungserbringung allenfalls gelieferte Sachen gilt bis zu deren vollständiger Bezahlung Eigentumsvorbehalt. Dies gilt auch für unentgeltliche beigestellte Sachen, die im Eigentum von nWoW verbleiben. § 14 Rechtswahl, Gerichtsstand 14.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich. 14.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird Wien als Gerichtsstand vereinbart. § 15 Schlussbestimmung 15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des Vertrags möglichst nahe kommt. |